Wittenberg - Die Zeiten sind stürmisch, der Ton in der politischen Auseinandersetzung ist rauer geworden. Und in Sachsen-Anhalt steht am 13. März die Landtagswahl bevor. Im Kreis Wittenberg hängen bereits zahlreiche Wahlplakate, sind große Werbetafeln aufgestellt worden. Mancher geht davon aus, dass der Vandalismus dieses Mal zunehmen wird. Die MZ hat sich umgehört und erklärt, was Parteien dürfen.
Wird der Wahlkampf dieses Mal verstärkt auch an den Masten ausgetragen?
Damit rechnen einzelne Parteien. In der Nachbarregion Bitterfeld-Wolfen beispielsweise wurden Plakate zerstört, mit schwarzer Farbe und Parolen beschmiert. Ähnliches ist nach den Worten von Christian Tylsch (CDU) schon in Jessen und Gräfenhainichen passiert. „Weg mit euch“ und „Pack“ sei auf Plakate gesprüht worden. Anzeige wurde bereits erstattet. Allzu überrascht ist Tylsch unterdessen nicht: „Das hatten wir schon bei den letzten Wahlen.“ Nicht nur die CDU, auch die Sozialdemokraten hat es mehrfach getroffen. Reinhard Rauschning (SPD) weist darauf hin, dass das kein Kavaliersdelikt ist. Er spricht von schwerer Sachbeschädigung. Die Linke muss ebenfalls Sprühparolen konstatieren, berichtet Uwe Loos. „Lügner“ oder „Pack“ sei da zu lesen gewesen. Ihn wundert derlei nicht: „Die Stimmung ist angespannt, um es freundlich auszudrücken.“ Nicht ganz sicher, ob der Sturm Schuld ist oder ob Plakate mutwillig entfernt wurden, sind Sprecher von Grünen, AfD und Freien Wählern im Kreis. Auf jeden Fall werden einzelne Exemplare der Wahlwerbung vermisst.
Wie viele Plakate hängen die einzelnen Parteien im Stadtgebiet von Wittenberg auf?
Nach den Worten von Sprecherin Karina Austermann stehen in Stadt und Ortsteilen insgesamt 820 Standorte - überwiegend Lichtmasten - zur Verfügung. Der Landeswahlausschuss hat 15 Parteien zugelassen, nicht alle haben allerdings beantragt, in Wittenberg Plakate hängen zu dürfen - die meisten allerdings schon. Der Schlüssel, wer wie viele Plakate präsentieren darf, ist kompliziert. Nach Auskunft von Karina Austermann stehen jeder zugelassenen Partei fünf Prozent der Standorte zu, was 41 Masten entspricht. Der Rest wird nach den Ergebnissen der letzten Landtagswahl verteilt. Danach stehen der CDU in Wittenberg insgesamt 128 Standorte zu, den Linken 82, der SPD 78, den Grünen 52, den Freien Wählern 51, der NPD 49, der FDP 46, der Tierschutzpartei 44. Bei der AfD, die bekanntlich zum ersten Mal antritt, bleibt es bei den 41 Plätzen. Wittenberg bietet überdies 18 Standorte für Großwerbetafeln, 17 davon werden genutzt, heißt es aus dem Rathaus.
Wo darf Wahlwerbung angebracht werden und wo bestehen Verbote?
Die einzelnen Städte regeln das sehr genau in ihren Satzungen. Es bestehen daher etliche Unterschiede, was den Parteien die Wahlwerbung nicht unbedingt erleichtert. Für normale Werbeträger wie Plakate stehen wie erwähnt meist die Lichtmasten zur Verfügung. Die Werbung darf den Straßenverkehr nicht behindern oder gefährden. Im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sind meist gar keine Plakate oder Tafeln erlaubt. Außerdem dürfen sie Verkehrszeichen, Hinweisschilder und Ampeln nicht verdecken oder von diesen ablenken.
Innerhalb welcher Frist ist die Wahlwerbung zulässig?
Sechs Wochen vor dem Wahltermin können Plakate angebracht werden. In diesem Jahr ist das der 1. Februar gewesen. Sie dürfen bis eine Woche nach der Wahl bleiben und müssen dann inklusive Befestigung wieder entfernt werden. Sollte diese Frist stark überschritten werden, könnten die Städte im Sinne einer Ersatzvornahme handeln. Die Kosten müssten dann die Parteien tragen.
Wer ist für die hängenden Plakate verantwortlich?
Die Verantwortung für die Wahlplakate liegt bei den Parteien, also beim Antragsteller. Die Parteien sind verpflichtet, die Aufstellung verkehrssicher durchzuführen, die Befestigungen der Plakate regelmäßig zu kontrollieren und auch mögliche Schäden sowie Verunreinigungen der Straße umgehend zu beseitigen. Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Aufstellung oder Anbringung entstehen.
Warum ist derzeit noch nicht von allen Parteien Werbung zu sehen?
Antragsteller müssen nicht den kompletten Zeitraum ausschöpfen. Ein Grund für verhaltene Wahlwerbung könnte die Witterung und die damit verbundene Beeinträchtigung der Werbeträger sein. Hinzu kommt womöglich, dass Parteien eine Abnutzung von zu früh aufgehängten Plakaten vermeiden wollen und deshalb entscheiden, diese anzubringen, je näher der Wahltermin rückt. (mz)