Nach Bekanntwerden der neusten Entwicklung und der Rechtsstreitigkeiten um die Unterbringung der Asylbewerber im Landkreis Wittenberg fordert die CDU-Fraktion im Kreistag Wittenberg eine unverzügliche Einberufung des Kreistages. Der Fraktionsvorsitzende Enrico Schilling sagte dazu: „Es kann nicht sein, dass bei so wichtigen und politisch bedeutsamen Themen wie der Unterbringung der Asylbewerber im Landkreis Wittenberg eine mangelhafte Vorbereitung und Fehler in der Umsetzung die Bemühungen des Kreistages um eine ausgewogene Entscheidung konterkarieren. Wir erwarten, dass der Landrat die Verantwortung für die aktuelle Problemlage übernimmt und endlich seine Arbeit macht.“ Mit der Einberufung des Kreistages erwartet die CDU-Fraktion neben der Darstellung der aktuellen Lage auch einen konkreten Lösungsweg durch den Landrat.
Grundsätzlich gibt es an der inhaltlichen Vergabeentscheidung des Kreistages nichts zu rütteln. Dieser hat sich mit der qualitativen und quantitativen Form der Unterbringung befasst, wurde dabei jedoch nicht über die bestehenden Vertragsverhältnisse informiert. Die CDU-Fraktion ist immer noch davon überzeugt, dass die Entscheidung, zentrale und dezentrale Unterkünfte bereit zu stellen die richtige ist. Damit ist eine flexible Möglichkeit in kapazitiver Hinsicht gegeben und weiterhin eine Betreuung im finanzierbarem Rahmen zu gewährleisten.
Neben dem vollständigen handwerklichen Versagen, für das ausschließlich der Chef der Verwaltung die Verantwortung trägt, gibt es außerdem ein drastisches Kommunikationsdefizit. Es ist nicht hinnehmbar, dass durch die dilettantische Umsetzung durch die Kreisverwaltung der Wille einer Mehrheit des Kreistages untergraben wird. Darüber hinaus noch dem Landkreis und damit den Bürgerinnen und Bürgern ein finanzieller Schaden entsteht. Bei der alljährlichen Haushaltssituation und allen damit verbundenen Diskussionen sollten alle Fachämter ihre Arbeit mindestens so gut machen, dass mit den begrenzten bzw. nicht vorhandenen Finanzen so umgegangen wird, dass eine Gesundung möglich ist.
Das Fazit daraus kann letztlich nur sein, bei jeder langfristigen Leistungsausschreibung noch intensiver und ausführlicher zu diskutieren und informieren. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir keiner Ausschreibung mehr zustimmen können. Auch das Totschlagsargument der „Pflichtaufgabe“ wird dann nicht mehr überzeugen. Offensichtlich müssen die Kreistagsmitglieder die Arbeit der Verwaltung machen. Daraus stellt sich die Frage: „Wofür gibt es einen Landrat?“.

