Diese Koalition redet nicht nur über die Herausforderungen des demografischen Wandels, sondern sie unternimmt konkrete Maßnahmen. Die Abschaffung der Vermessungspflicht für Gartenlauben in Kleingartenanlagen ist eine solche konkrete Maßnahme. Gerade bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung bedeutet weniger Regulierung häufig deutlich mehr Bürgernähe. Das wollen wir auch im Kleingartenwesen ermöglichen. Nach der heutigen ersten Lesung werden wir im zuständigen Ausschuss noch über einige gesetzestechnische Feinheiten reden. Die Botschaft aber ist klar: In Kleingartenanlagen wird es künftig keine Vermessungspflicht von Gartenlauben mehr geben.
Nach dem Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat jeder Grundstückseigentümer die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinen Ausmaßen verändert worden ist. Diese Pflicht betrifft bisher auch so genannte Kleingartenlauben in Kleingartenanlagen. Damit verbunden ist die Einmessung der neu errichteten oder baulich veränderten Gartenlaube. Die Pflicht zur Einmessung ist mit nicht unerheblichem bürokratischen Aufwand sowie Kosten für den Grundstückeigentümer verbunden. Daher sieht dieser Entwurf vor eine Ausnahme von der Pflicht zur Einmessung zuzulassen.
Hier finden Sie den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Vermessungspflicht für Kleingartenanlagen

